Die neue Datenschutzgrundverordnung tritt ab dem 25.05.2015 in Kraft. Die neuen Regelungen werden in den Medien heiß diskutiert und (mehr oder weniger) gut recherchierte Beiträge zu juristischen Folgen von Verletzungen des neuen Datenschutzgesetzes machen die Runde.

Auch die Organisatoren des Weimarer Stadtlaufs sind im Hinblick auf die neue Rechtslage dazu verpflichtet, sich für den Umgang mit personenbezogenen Daten während der Anmeldung und der Durchführung des Stadtlaufs juristisch abzusichern.

Aus diesem Grund bitten wir alle Freunde des Weimarer Stadtlaufs zu entschuldigen, dass die Angebote auf dieser Website und der zugehörigen Facebook-Seite bis zur endgültigen Klärung der rechtlichen Sachverhalte nur eingeschränkt nutzbar sind. Dies betrifft vor allem die archivierten Ergebnisse der vergangenen Laufveranstaltungen.

Unabhängig davon hoffen wir, die Anmeldung für den diesjährigen Stadtlauf zum 01.06.2018 freischalten zu können.

Das Stadtlauf-Team